Bundesverfassungsgericht - Entscheidung zum neuen Wahlrecht

Bundesverfassungsgericht erteilt dem Neuen Wahlrecht klare Absage. “Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd“, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. “Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.“
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