Gerhard KÖBLER - EuGH C 224/01 - EGMR 75529/01 und EGMR 66491/01

Das Ziel der Bundesrepublik Deutschland gegen das zwingende Völkerrecht und öffentliche Ordnung wurde in Drucksache 17/3802 und in Folge 17/7219 neu definiert, in dem • eine Beschränkung des Ausgleichsanspruchs bei materiellen Nachteilen auf eine „angemessene“ Entschädigung, um den Ersatz entgangenen Gewinns gegen UN-RES 56/83 völkerrechtschutzwidrig auszuschließen. Nur das geistige Ziel erschafft den materiellen Weg. Und wer das immaterielle Ziel macht, hat die Macht.
Back to Top