Ärzte haften für Schäden, wenn sie nicht nachweislich zur Impfung raten. Geld-Chance für Ungeimpfte.

Ärzte, die von Impfungen abraten, haften bei Schaden auf Schmerzensgeld (zB ggü Erben), meint eine Landesärztekammer und warnt ihre Kollegen. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsprechung der mehrheitlichen Wissenschaftsmeinung folgen wird, so dass für abweichende Behandlungsempfehlungen nur bei sehr aufwändiger Beratung und Aufklärung legaler Spielraum bleibt. Beweislast liegt beim Arzt, wenn es zu einer schweren Erkrankung kommt. Versicherungen könnten an Grenzen kommen. Impfunwillige können auf diese Weise wenigstens finanziell Vollkaskoschutz vom Arzt beschaffen, indem sie eine Ablehnungsempfehlung holen. Ärzte, die von Impfungen oft abraten, sollten die Deckungssumme überprüfen, da sie hiernach mit Privatvermögen für Schäden haften. (Erbende) Angehörige von Ungeimpften könnten abratende Ärzte darauf hinweisen, dass der Patient sich auf diesen Rat derzeit verlässt und der Arzt für die Richtigkeit haftet auch
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