Bundespressekonferenz: Hat Libanon das Recht auf Selbstverteidigung gegen israelische Luftangriffe?
Am 25. August hatte Israel laut eigener Darstellung mit 100 Kampfflugzeugen den Süden Libanons angegriffen, dabei starben nach libanesischen Angaben zahlreiche Zivilisten. Auf der aktuellen Bundespressekonferenz verteidigte das Auswärtige Amt das Vorgehen Israels als gerechtfertigten Präventivangriff im Sinne eines „völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrechtes.“ Vor dem Hintergrund dieser Aussagen wollten die NachDenkSeiten wissen, ob die Bundesregierung angesichts des fast täglichen Eindringens israelischer Kampfjets in das libanesische Hoheitsgebiet, den Abschuss dieser Kampfflugzeuge durch die reguläre libanesische Armee ebenso als vom Völkerrecht gedeckt betrachtet.
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