CORONA: Covid19-Maskenaffäre! CSU-Politikertochter Tandler wegen Steuerhinterziehung verurteilt
CORONA: Covid19-Maskenaffäre! CSU-Politikertochter Tandler wegen Steuerhinterziehung verurteilt
In der Corona-Maskenaffäre ist die Unternehmerin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Gegen Tandlers mitangeklagten Geschäftspartner N. verhängte das Landgericht München I am Freitag drei Jahre und neun Monate Haft. Bis zum Haftantritt kamen beide allerdings zunächst auf freien Fuß.
Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro - was an sich legal ist. Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.
Tandler war dabei nach Überzeugung des Gerichts die entscheidende Kraft - sie habe die maßgeblichen Geschäfte abgewickelt und dabei ihren Namen und ihre Kontakte ausgenutzt. «Selbstverständlich kam es genau auf den Namen an - nämlich auf den Namen Tandler», sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner in der Urteilsbegründung. Tandler hatte sich damals unter anderem an eine alte Bekannte, die CSU-Europaabgeordnete und Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, gewandt und so Kontakt etwa zum bayerischen Gesundheitsministerium bekommen.
Wagner stellte aber auch klar, dass es in dem Prozess allein um Steuerstraftaten gegangen sei. Dass «Kriegsgewinnler und Glücksritter» die staatliche Notlage in der Corona-Krise ausgenutzt hätten, möge zwar «in der Moralvorstellung einiger fragwürdig sein». «Für einen wirtschaftlichen Erfolg muss sich aber niemand schämen.» Die Maskengeschäfte seien legal gewesen, die Angeklagten hätten einen Markt bedient. Strafbar werde es aber dann, wenn versucht werde, wegen eines «exorbitanten Geldsegens» angefallene Steuern zu drücken und zu vermeiden. Dies sei auch nicht durch eine edle Gesinnung zu rechtfertigen, durch die Maskenlieferungen Leben zu retten.
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