Große Wiederholungsgefahr bei Teichtmeister - aber keine U-Haft
Der Schauspieler Florian Teichtmeister steht wie berichtet unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besessen und selbst pornografische Darstellungen hergestellt zu haben. Obwohl ein psychiatrisches Gutachten eine besondere Gefährlichkeit des Angeklagten attestiert und eine hohe Wiederholungsgefahr in Bezug auf den Konsum kinderpornografischer Materialien besteht, ist er bisher auf freiem Fuß. Einige fragen sich, ob hier ein Promi-Bonus zum Tragen kommt, da ein Normalbürger wahrscheinlich in Untersuchungshaft säß dem polizeilichen Auffliegen im September 2021 begab sich Teichtmeister freiwillig in Therapie, was ihm möglicherweise die Ermittlungen wegen illegalen Kokainbesitzes ersparte. Ursprünglich sollte das Verfahren nur wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials stattfinden, aber der Strafrichter entschied anders und erhöhte das mögliche Strafmaß. Zusätzlich wurde ein gerichtspsychiatrisches Gutachten angefordert, das eine besondere Gefährlichkeit und hohe Wiederholungsgefahr des Schauspielers dieser Bewertung hat die Staatsanwaltschaft bisher keine Untersuchungshaft beantragt, was bei einer so hohen Gefährlichkeits- und Wiederholungsgefahr normalerweise üblich wäre. Das Hauptverfahren ist für den 5. September angesetzt, und die Staatsanwaltschaft hat die nachgebesserte Anklageschrift verfasst, die dem Gutachten folgt. Einige Rechtsexperten finden es jedoch unverständlich, warum Teichtmeister trotz dieser Einschätzung immer noch auf freiem Fuß ist. Sie argumentieren, dass ein Normalbürger mit einer ähnlichen Prognose wahrscheinlich in Untersuchungshaft säße und nicht ungehindert in Restaurants herumspazieren würde.
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1 year ago 00:01:49 1
Große Wiederholungsgefahr bei Teichtmeister - aber keine U-Haft