“Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ Carl Schmitt – »Kronjurist« der NSDAP

Carl Schmitt (zeitweise auch Carl Schmitt-Dorotić;[1] * 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Jurist, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er gilt als einer der bekanntesten, wirkmächtigsten und zugleich umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Schmitt trat ab 1933 für den Nationalsozialismus ein und wurde am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP, der er bis zum Ende der NS-Herrschaft angehörte. Die Morde zur vorgeblichen Prävention des sogenannten Röhm-Putsches von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der „Führer-Ordnung“. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. 1936 wurde ihm aus Kreisen der SS Opportunismus vorgeworfen; er verlor daraufhin seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP. Dank der Protektion durch Hermann Göring blieb Schmitt Preußischer Staatsrat und behielt auch seine Professur an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin.[2] Schmitts Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes Œuvre umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten weitere Textgattungen wie Satiren, Reisenotizen, ideengeschichtliche Untersuchungen oder germanistische Textinterpretationen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen und allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“, „Freund-Feind-Unterscheidung“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“. Über seine Schüler und Bewunderer hielt sich sein Einfluss in Westdeutschland auch nach dem Zweiten Weltkrieg. Schmitt wird heute wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus sowie als „Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, der jeder Regierung dient, wenn es der eigenen Karriere nutzt“, weithin abgelehnt.[3] Allerdings wird er aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik mitunter auch als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet.[4][5] Quelle: Prägende Einflüsse für sein Denken bezog Schmitt von politischen Philosophen und Staatsdenkern wie Thomas Hobbes,[6] Niccolò Machiavelli, Aristoteles,[7] Jean-Jacques Rousseau, Juan Donoso Cortés oder Zeitgenossen wie Georges Sorel[8] und Vilfredo Pareto.[9] Sein antisemitisches Weltbild war von den Thesen Bruno Bauers geprägt.[10]
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