Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig

❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Freitag, Amtsgericht Düsseldorf Heute erging ein #Teilfreispruch nach vermeintlich #tätlichem #Angriff auf #Vollstreckungsbeamte. Dabei erklärte das #Gericht die „Maskenkontrolle“ von #Mitarbeitern des #Ordnungsamtes während einer #Versammlung für #rechtswidrig. Es verblieb eine #Verurteilung wegen einfacher #Körperverletzung gegen den #Mandanten. Warum diese #Entscheidung gut für das #Versammlungsrecht und im Rahmen einer #Aufarbeitung der #Maßnahmen auf #Versammlungen von #Bedeutung ist, erkläre ich hier im #Video. Leider ist das #Ergebnis für den #Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend. Immerhin: Ca. 2/3 der #Kosten des #Verfahrens sind der #Staatskasse aufzuerlegen. Ob hier #Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.
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