Verfassungsbeschwerde des Volkslehrers gegen Verurteilung wegen § 130 StGB (aktualisierte Version)

Der Volkslehrer wurde in drei Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er einer Schülergruppe in der Gedenkstätte des KZ Dachau sinngemäß gesagt hat, sie müsse nicht alles glauben, was sie dort zu hören bekäme. Hiergegen hat er Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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