Dreist: Selbstbedienungsladen Inflationsprämie für Bundesregierung, Minister und Pensionäre!

Minister, Staatssekretäre und Pensionäre des Bundes erhalten die Inflationsausgleichsprämie in unterschiedlichen Höhen ausgezahlt. Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird den am 1. Mai 2023 vorhandenen Versorgungsempfängern für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung gewährt, die sich nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages aus dem Betrag von 1 240 Euro ergibt. Diese Begründung gilt auch nach Artikel 3 und 5 des Besoldungsänderungsgesetzes für Minister und Staatssekretäre. Auch für Witwen-und Waisen von verstorbenen Pensionären gibt es diese Inflationsprämie in verschiedenen Höhen! Die Rentenberater von sagen: Wenn Pensionäre und Versorgungsempfänger und deren Rechtsnachfolger ( Hinterbliebenen) die Inflationsprämie erhalten, so muss es für gesetzli
Back to Top