GESCHEITERT! Banker vs. Bundesgerichtshof: Das Cum-Ex Tagebuchdrama eskaliert! | Steuerberater Elias

Im neuesten Kapitel des “Cum-Ex“-Tagebuchstreits erlitt der Banker Christian Olearius eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH), als seine Anhörungsrüge abgewiesen wurde. Olearius hatte gegen die Veröffentlichung seiner privaten Tagebucheinträge durch die “Süddeutsche Zeitung“ geklagt, da er darin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sah. Die Aufzeichnungen, welche während einer Durchsuchung seiner Privaträume 2018 beschlagnahmt worden waren, enthielten brisante Details zu seinen Treffen mit dem damaligen Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz und wurden im Kontext des “Cum-Ex“-Skandals als bedeutend angesehen. Der BGH hob ein früheres Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg auf und unterstrich das öffentliche Interesse an den Informationen, das die wörtliche Zitierung der Tagebücher rechtfertige. Trotz des seltenen Erfolgs solcher Anhörungsrügen legte der Fall den Grundstein fü
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