WHO-Pandemieabkommen & internationale Gesundheitsvorschriften
Aktuell verhandelt die Weltgesundheitsorganisation zwei internationale Verträge mit weitreichenden Folgen. Es handelt sich dabei um das WHO-Pandemieabkommen und um das Abkommen zu den internationalen Gesundheitsvorschriften. Beide nehmen aufeinander Bezug und sollen künftig die Prävention, Überwachung und Abwehr von Gesundheitsnotständen regeln. Denn immer wieder prophezeit die WHO, dass Pandemien “definitiv zunehmen“ werden und deshalb die sogenannte “Pandemic Preparedness“ von enormer Bedeutung sei. Deutschland ist sowohl bei der Finanzierung der WHO als auch im Bereich der Pandemievorsorge ein einflussreicher Player.
Zu den Neuerungen, die ein ratifiziertes Abkommen und die geänderten Gesundheitsvorschriften bringen würde, gehören ein globales Überwachungsnetz, welches permanent nach neuen Erregern sucht, sowie die internationale Vernetzung von Laboren, die vorbereitend Impfstoffe entwickeln beziehungsweise neue Impfstoffe in kürzester Zeit (100 Tage) massenhaft produzieren.
Auch aufgrund der eher unrühmliche Rolle der WHO während des Corona-Geschehens wächst der Widerstand gegen die Verträge, über die derzeit noch verhandelt wird. Kritiker befürchten einen zu starken Einfluss der WHO , der auf einen Verlust an nationaler Souveränität hinausläuft.
Mit der Volljuristin und Menschenrechtsexpertin Dr. Beate Sybille Pfeil spreche ich über den aktuellen Stand der Verhandlungen und juristische Konsequenzen für die Nationalstaaten. Auch aus ihrer Perspektive entsteht durch die beiden Vertragswerke ein enormer politischer Druck, der die nationale Entscheidungshoheit gefährdet. Dr. Pfeil erachtet die aktuell vorliegenden Entwürfe als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und plädiert für mehr Aufklärung und öffentliche Debatten. Insbesondere sollten auch Parlamentarier für dieses Thema sensibilisiert werden.
Zu den wissenschaftliche Schwerpunkten von Beate Sybille Pfeil gehört der Volksgruppen- bzw Minderheitenschutz auf der Ebene des Völker- und Europarechts sowie des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Von 2017-2023 war sie deutsches Mitglied in einem Sachverständigenausschuss für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, einem Völkerrechtsvertrag des Europarates. Von 2017-2022 war Sie Vizevorsitzende des European Centre for Minority Issues in Flensburg.
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