Nach 30 Verhandlungstagen und der Befragung von 200 Zeugen ist das Urteil nun gefallen. Trotz der wahren Sisyphosarbeit des Verteidigerteams während des Prozessverlaufs und dem Versuch, noch am letzten Verhandlungstag mit mehreren Beweisanträgen für eine Kehrtwende zu sorgen, wurde der Arzt Herr Urmetzer allen entlastenden Ausführungen zum Trotz zu einer Strafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 100 € verurteilt. Das mag man als mildes Urteil bezeichnen, bedenkt man, dass die weisungsabhängige Staatsanwaltschaft zu Beginn des Prozesses ein Jahr und 6 Monate Haft auf Bewährung, die Zahlung von € an eine „Long-Covid-Organisation“ und ein dreijähriges Verbot gefordert hat, Atteste auszustellen. Allerdings kam vor dem Hintergrund der erdrückenden Evidenz für die Unwirksamkeit gegen Viren und der nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung des Tragens der Masken nur ein Freispruch in Frage. Dass es nämlich auch so geht, zeigt der jüngste Freispruch in Österreich, bei dem es auch um die Ausstellung von Maskenattesten ging. Doch selbst die kürzlich freigeklagten Beweise für eine durch das RKI und seine Helfershelfer inszenierten Plandemie, die alle Regierungstreuen bis zum Äußersten eskalieren sollten, genügten dem Gericht als Argumente für einen Freispruch nicht. Im Gegenteil: man kaprizierte sich auf 26 Fälle für die Verurteilung, von den 23 Fälle Maskenatteste für Kinder waren. Als Grund wurde angeführt, dass Herr Urmetzer nur die Eltern gehört, aber nicht die Kinder untersucht habe. Dass Kinder sagen, sie hätten keine Beschwerden mit der Maske, weil sie im Fall der Maskenbefreiung gemobbt werden, war für das Gericht offensichtlich kein zu berücksichtigender Aspekt. Es bleibt dabei Kindeswohl hat in diesem Land weiterhin keinerlei Stellenwert.
Wir freuen uns über die Unterstützung von Wolfgang Urmetzer u.a. über folgendes Spendenkonto:
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Verwendungszweck: Schenkung Prozesskosten
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