Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 1 Oktober

Die Corona-Impfpflicht in den Gesundheits- und Pflegeberufen läuft nach derzeitigem Stand am aus. Vorher wird sie allerdings noch einmal verschärft. Ab dem liegt ein Impfnachweis nur - bei 3 Impfungen oder - 2 Impfungen und einem Genesenen-Nachweis vor. Zahlreiche Bundesländer kündigen an, die Neuregelung nicht umsetzen zu wollen bzw. nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht umsetzen zu können. In diesem Video geht es um die Verschärfung des Infektionsschutzsgesetzes ab dem , insbesondere die Frage, in welchen Bundesländer überhaupt ein 3. Impfnachweis geprüft wird, was das bedeutet und wie Ihr damit umgehen könnt. Musterschreiben werden voraussichtlich erst am zum Download bereit gestellt werden können. Erfahrungsbericht eines Zahnarztes, der trotz Darlegung der Gefahren für die Versorgungssicherheit ein Tätigkeitsverbot erhalten hat: https://
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