Bundestag und Länder beschließen Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal

Die Hürden sind genommen: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat eine einrichtungsbezogene Pflicht zur Coronaimpfung beschlossen – mit einer Übergangszeit von drei Monaten. Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Coronabeschränkungen. ✅ Kanalmitglied werden und exklusive Vorteile erhalten: Quelle: - - Video #Impfpflicht #Deutschland #Lauterbach 💡 Wenn ihr möchtet, dass noch mehr Menschen dieses Video sehen, kommentiert bitte kurz unter diesem Video und geb
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