Frauen im Gleichschritt

Am entschied der Europäische Gerichtshof, dass Frauen in allen Teilstreitkräften der Bundeswehr dienen dürfen. Bisher konnten Frauen nur im Sanitäts- und Militärmusikdienst den Dienst in der Bundeswehr antreten. Durch die Klage einer jungen Elektronikerin kam es 1996 zu einem Rechtsstreit, der die Bundeswehr veränderte. Sie hatte sich als Soldatin im Technikbereich beworben. Im Artikel 12a des Grundgesetzes hieß es: Frauen „dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.“ Der Gerichtshof en
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