17. Juni 1953 als Gedenk- und Feiertag würdigen

Den Zustand der Demokratie eines Landes erkennt man am Umgang mit der Opposition. Die AfD im Bundestag wird benachteiligt, wo es nur irgend geht: Anträge werden gar nicht erst auf die Tagesordnung gesetzt, die ihr zustehenden Ausschussvorsitze werden der Fraktion verwehrt, genauso wie der Posten eines Bundestags-Vizepräsidenten. Vor dem Hintergrund einer Debatte zum 17. Juni 1953 spricht der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming ein wesentliches Problem an. Die BRD ist eben keine lupenreine Demokratie mehr, zumal der Kommunismus heute – anders als damals in der DDR – heute von Innen droht. Und anders als damals kommt er heute in einem „grünen Mäntelchen“ daher. Nicht zuletzt um mehr Achtsamkeit im Umgang mit solchen Tendenzen zu erreichen, hat die AfD-Fraktion beantragt, den 17. Juni 1953 wieder zu einem nationalen Gedenk- und Feiertag zu machen. Das war er schon einmal gewesen: Bis vor der Wiedervereinigung wurde die Erinnerung an den Volksaufstand gegen das SED-Regime noch hochgehalten. Heute, 70 Jahre nach den Ereignissen, wäre eine passende Gelegenheit, daran anzuknüpfen. Und immerhin wäre dieses Datum – ebenso wie der 9. November als Tag des Mauerfalls 1989 – wesentlich besser geeignet als ein „blutleerer“ 3. Oktober.
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