„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. NachDenkSeiten – Die kritische Website Artikel zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 19. Februar 2024 Autor: Florian Warweg Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz Weitere Beiträge der NachDenkSeiten zur Bundespressekonferenz finden Sie hier Youtu
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