Eine bessere Wahlhelferin als Faeser kann sich die AfD kaum wünschen
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ teilweise ausgesetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot als „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ gefeiert.
Nun steht die Bundesregierung und der Rechtsstaat als Verlierer da, während Faeser unfreiwillig zur Wahlhelferin für die AfD werden könnte.
Hugo Müller-Vogg erklärt in seinem Artikel bei „FOCUS online“, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der von „Compact“ angestrengten Klage gegen das Verbot als „offen“ bezeichnet habe. Dies bedeute, dass die rechtliche Begründung für das Verbot zweifelhaft sei. „Die Innenministerin lag ja nicht falsch, als sie dem der AfD eng verbundenen Medium vorwarf, ‚dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie‘“, sagte Müller-Vogg. Doch in Deutschland dürfe man vieles sagen, auch Unsägliches und Unanständiges, betonte er.
Kritik an Faesers Vorgehen kam von vielen Juristen, die auf das hohe Gut der Meinungs- und Pressefreiheit hinwiesen. „Denn ein demokratisches, freiheitliches Gemeinwesen muss aushalten, dass Thesen verkündet werden, die den Werten, auf denen dieser Staat beruht, diametral widersprechen. Das ist eben der Preis der Freiheit“, sagte Müller-Vogg.
„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf der Plattform X: „David siegt gegen Goliath, Compact siegt über Faeser, die Demokratie siegt über die Diktatur, und das Volk siegt über das Regime“.