Baerbock bricht das Völkerrecht und ist auch noch stolz darauf!
Während der Regierungsbefragung am stand Außenministerin Annalena Baerbock den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort.
Der Abgeordnete Robert Farle konfrontierte die Außenministerin mit der am 3. April vom UN-Menschenrechtsrat beschlossenen Resolution gegen die Verhängung von einseitigen Wirtschaftssanktionen.
Wirtschaftssanktionen sind völkerrechtswidrig, wenn diese zuvor nicht vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Das ist eine Tatsache, an der auch die Bundesregierung nicht vorbei kommt.
Natürlich sind auch Kriegseinsätze jeder Art ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat völkerrechtswidrig. Dies steht außer Frage. Doch die himmelschreiende Heuchelei und Doppelmoral der Bundesregierung und des gesamten NATO-Angriffsbündnisses in der Auslegung des Völkerrechts ist unerträglich.
Annalena Baerbock twitterte erst am 16. April, dass Sie für eine internationale Ordnung eintrete, „in der Rechtstaatli
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