Lafontaine – Die BRD ist keine Demokratie, sondern eine Oligarchie

Der Wille zur Macht – oder: Schluss mit der Organisationsform einer Modalität der Ausübung der Fremdherrschaft (Carlo Schmid 1948)! Das Grundgesetz wurde 1949 in Kraft gesetzt, um dem staatlichen Leben unter der Fremdherrschaft für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben. Mit Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages wurde diese Übergangszeit beendet und das Grundgesetz als ergänzendes Besatzungsstatut aufgehoben, das die Souveränitätsrechte (Volksbegehren und Volksentscheid = Volksgesetzgebung) des deutschen Volkes fast völlig beseitigt hatte. Das Gesetz über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 (Recht der Regierung, das Volk zu befragen, ob es einer von der Regierung beabsichtigten Maßnahme zustimmt oder nicht) wurde zwar von der Militärdiktatur unzulässigerweise aufgehoben, findet sich jedoch in Artikel 20 Abs 2 wieder. Davon hat die Zentralverwaltung jedoch nie Gebrauch gemacht. Stattdessen haben die Machthaber immer wieder zu erkennen gegeben, dass es mit ihnen keine Volksabstimmungen geben wird (z. B.
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