Deutschlands Verfassungsrichter heben Verbot von Kinderehen auf!

Das Verbot von Kinderehen verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, befinden Deutschlands oberste Richter. Kinderehen verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz Deutschlands? Gibt es ein Grundrecht auf die Zwangsheirat, die Schändung von Kindern im Deutschland des 21. Jahrhundert? Gibt es ein Grundrecht darauf, Kindern ihre Kindheit zu stehlen, sie zu sexualisieren und sie für die religiöse Wahnvorstellung der Scharia mit vollbärtigen Männern zu missbrauchen? Wie weit ist ein europäischer Staat verkommen, dass an einem Verfassungsgericht Europas ein solches Urteil überhaupt möglich ist? Ist es der Kniefall vor dem Zeitgeist? Ist es die Kapitulation vor der Realität? Oder leistet man damit nur jener Entwicklung weiteren Vorschub, die moralische Werte und blutig erkämpfte Grundrechte einer auf Humanität gebauten, säkularen Zivilisation schleichend aber sicher zerstören will? @deutschlandkurier6819
Back to Top