Dr. Daniele Ganser: Kriegsverbrechen & UNO-Gewaltverbot (Neustadt 8. Juni 2019)

Es gibt einen Artikel 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen (UN). Kurz gefasst kann man sagen: Kein Land darf ein anderes Land militärisch angreifen: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Wird dieses Gesetz eingehalten? Und wenn nicht, wer verletzt es? Der Friedensforscher Dr
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