Corona hammerhart: Neues Infektionsschutzgesetz erlaubt heftige Grundrechtseingriffe! | RA Solmecke

Die Bundesregierung will gerade - so scheint es - eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Windeseile „durchpeitschen“, um Corona-Maßnahmen wie den Lockdown Light auf eine bessere gesetzliche Grundlage stützen zu können. Aber auch der neue Gesetzesentwurf ( ) wird insbesondere von Verfassungsrechtlern scharf kritisiert. Trotzdem wird der Bundestag schon am nächsten Mittwoch, den 18. 11., über ihn abstimmen. Was es genau mit dem Gesetz auf sich hat
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